Bitte beachten Sie
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, können Sie diesen bis 24 Stunden vorher absagen.
Hierfür können Sie eine Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter meiner Praxis mit verständlicher Angabe Ihres vollständigen Namens und Angaben zu Datum und Zeit des abgesagten Termins hinterlassen.
- Auch wenn eine Warteliste geführt wird, können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden.
Wird ein reservierter Termin nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagt oder nicht wahrgenommen, wird Ihnen gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% des Leistungswertes in Rechnung gestellt.
- Für eine nicht stattgefundene Behandlung zu unterschreiben ist keine Option! und wird von allen Krankenkassen als Betrug bewertet.
Ich bitte um Verständnis das ich von dieser Methode keinen Gebrauch machen werde.