transparent und für Sie nachvollziehbar

Physiotherapeuten sind Freiberufler.
Da im Heilmittelbereich keine allgemein verbindliche Gebührenordnung existiert und können wir unsere Honorare selbst bestimmen.
In Deutschland ist es bundesweit üblich eine Preisbildung nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte zu gestalten. Dabei werden die Tarife der Ersatzkassen (VdAK) als Ausgangssatz herangezogen und mit verschiedenen Faktoren (1,4 – 2,3-fachen) des Ausgangssatzes multipliziert.
Mit dem Faktor 1,8  des Tarifes für gesetzliche Versicherte liege ich bei meiner Preisgestaltung im mittleren Preisniveau.