Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

AGBs zum Download

  1. Geschäftsbeziehung
    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Physiopraxis-Nievenheim.
    Kunde ist diejenige Person, die Buchungen tätigt und/oder Anwendungen in Anspruch nimmt. Kunde ist außerdem der Käufer von Gutscheinen.
    Mit der Buchung dieser Dienstleistungen erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Physiopraxis-Nievenheim behält sich eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
    Vor Inanspruchnahme unserer Leistungen ist vom Privatpatienten ein Behandlungshonorarvertrag mit Hinweise auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unterzeichnen.
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Wusch vorgelegt,  liegen in der Praxis aus und sind auf unserer Website einsehbar.
  2. Preise/Zahlungsbedingungen
    Erbrachte Dienstleistungen sind spätestens unmittelbar nach der Behandlung am Ort der Dienstleistung, in Bar ohne Abzug, zu begleichen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
    Therapeutische Leistungen ohne ein gültiges Rezept (Verordnung) werden in Rechnung gestellt und sind ohne Abzüge und in vollem Umfang vom Patienten/Kunden zu bezahlen.
    Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.
    Die Honorare/Privatrechnungen sind für jeden Behandlungstag vom Patienten grundsätzlich in bar, falls nicht anders vereinbart, an den Therapeuten gegen Quittung zu bezahlen.

Zuzahlungen
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung von 10 € pro Verordnung + 10% des Gesamtrezeptwertes als Eigenbeteiligung erheben.  Diese erforderlichen Zuzahlungen sind vor Beginn der Behandlung in der Praxis zu entrichten. Zuzahlungsbefreite Patienten haben, sofern nicht auf der Verordnung angegeben, einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung, vorzulegen.
Zahlungsverzug
Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb des angegebenen Zahlungsziels auf dem Konto der Physiopraxis-Nievenheim gebucht sein, so ist die Physiopraxis-Nievenheim, berechtigt, Verzugszinsen von 5% über dem gültigen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 BGB).
Zusatzkosten
Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde/Patient einen Hausbesuch anfordert. Die Kosten richten sich nach der Entfernung und der vertraglichen Vereinbarung.

  1. Privatpatienten
    Auch wenn die Krankenkasse gar nicht oder auch nur teilweise die Leistung übernimmt, muss der volle Behandlungspreis durch den Patienten an uns entrichtet werden, wenn Leistungen durch uns in Anspruch genommen wurden. Die Leistung beginnt ab der Terminvergabezeit mit Betreten des Behandlungsraumes und umfasst auch die Zeit in der, der Patient ich selbst an/auszieht, Auf-/ Abbau der Liegen des Therapeuten, Transfer des Patienten, Terminvergaben und Gesprächsberatung.
    Physiopraxis-Nievenheim ist nicht zuständig für die Weiterbetreuung des Patienten nach der Behandlung.
  2. Gesetzlich versicherte Patienten
    Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie können nur auf ärztlicher Verordnung (Rezept) oder bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung angeboten werden. Alle Präventionsleistungen (wie z.B.: Massagen, PhysioBalance) können Sie als Selbstzahler direkt nutzen.
  3. Terminänderung/Terminabsage/Terminausfall
    Vereinbarte Termine sind grundsätzlich wahrzunehmen. Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen können, ist eine Terminänderung bzw. Absage bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten möglich. In diesem Fall genügt eine telefonische Mitteilung (nicht per E-Mail, nicht per SMS) an Physiopraxis-Nievenheim, unter Angabe des Kunden-/Patientennamens, Behandlungsdatum und Uhrzeit. Für die Einhaltung dieser Fristen ist der Kunde/-in / Patient/-in verantwortlich.
    Andernfalls stellt die Praxis dem Kunden/Patienten gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% des Leistungswertes in Rechnung.
    Bei Anfahrt und Nichtantreffen zum vereinbarten Termin (Hausbesuch) ohne vorherige Absage wir dem Patienten der volle Leistungspreis in Rechnung gestellt bzw. ein eingelöster Gutschein verfällt.
    Sollten Sie sich verspäten, so verkürzt sich Ihre Behandlungszeit entsprechend. Eine Verspätung von mehr als 15 Minuten gilt als ausgefallener Termin und wird privat in Rechnung gestellt.
    Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß Vertragsabschlusses zu zahlen.
    Physiopraxis-Nievenheim behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grund vor. Ebenso behält sich Physiopraxis-Nievenheim den Einsatz von externen Physiotherapeuten/ Physiotherapeutinnen bzw. qualifizierten Anwendern vor. Eine vorherige Ankündigung seitens Physiopraxis-Nievenheim ist hierzu nicht notwendig. Der Austausch eines Physiotherapeuten/ einer Physiotherapeutin berechtigt nicht zum Rücktritt von der Vereinbarung. Der Kunde/Patient hat die Möglichkeit, einen Ersatzkunden zu den Anwendungen zu entsenden.
    Physiopraxis-Nievenheim behält sich das Recht vor, Anwendungen aus wichtigem Grund zu stornieren. In diesem Fall erstatten wir alle gezahlten Beträge. Durch höhere Gewalt oder Ausfall eines Physiotherapeuten kann eine Anwendung auch unmittelbar vor und während der Behandlung storniert werden. In diesen Fällen erstatten wir die Kosten anteilig.
    Es können keine weiteren Ansprüche an Physiopraxis-Nievenheim geltend gemacht werden.
    Schadenersatzansprüche für vorsätzliches und möglicherweise auch grob fahrlässiges Handeln können nicht ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Ersatz von Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, die entstehenden Kosten sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Seiten Physiopraxis-Nievenheim zurückzuführen.
  4. Rücktrittsrecht Kunde/Patient
    Sollte der Kunde/Patient mit den Leistungen der Physiopraxis-Nievenheim, während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungshonorarvertrag zurücktreten. Die bereits erfolgten Leistungen sind in vollem Umfang zu zahlen. Der Rücktritt vom Behandlungshonorarvertrag ist ausschließlich in schriftlicher Form an Physiopraxis-Nievenheim, zu richten und muss spätestens 48 Stunden vor dem nächsten Termin bei Physiopraxis-Nievenheim vorliegen.
  5. Rücktrittsrecht Praxis
    Die Physiopraxis-Nievenheim ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde/Patient sich entgegen der vorliegenden AGBs verhält. So sind die bereits erfolgten Leistungen unmittelbar nach Rechnungserhalt zu zahlen. Schäden, die durch die Nichterfüllung des Vertrages seitens des Kunden/ Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
  6. Leistungserbringung
    Der Leistungserbringer (Physiopraxis-Nievenheim) verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten. Die angegebenen Zeiten sind ca. Zeiten inkl. Nachruhezeit, da sie organisatorische und hygienische Abläufe beinhalten.
  7. Datenschutz
    Die von Physiopraxis-Nievenheim erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich aufgrund der gesetzlichen Grundlage des Art.9 Abs.2 lit. h DSGVO. Wir nutzen Ihre Daten zur Dokumentation des Behandlungsverlaufs, Therapieberichterstattung an den überweisenden Arzt und zur Abrechnung der von uns erbrachten Leistung gegenüber Ihnen bzw. Ihrer zuständigen Krankenkasse. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung/Dienstleistung aufzubewahren.
    Wir behandeln alle Daten mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit und Diskretion.
    Sollten Sie die Online-Formulare für Anfragen, Anamesebogen auf unserer Website nutzen, werden personenbezogene Angaben wie Vorname, Name, Adresse, E-Mail-Adresse einzig zu diesem Zweck bei uns gespeichert. (weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung).
  8. Auskunftsrecht
    Kunde/Patienten haben das Recht, von Physiopraxis-Nievenheim Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Die Auskunft kann auf Anfrage auch elektronisch übermittelt werden.
  9. Schadenersatzanspruch
    Der Kunde/Patient hat in Bezug auf Punkt 9 keinen Anspruch auf Schadensersatz.
  10. Änderungen
    Die Physiopraxis-Nievenheim  behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grund vor. Preisänderungen behält sich Physiopraxis-Nievenheim vor.
  1. Haftungsausschluss
    Physiopraxis-Nievenheim übernimmt vor, während und nach den Anwendungen keine Haftung für die Kunden/Patienten und deren Wertgegenstände. Eine Haftung des Physiotherapeuten wird ausgeschlossen mit Ausnahme im Falle von grob fahrlässigen und vorsätzlichen Pflichtverletzungen, die das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen.
    Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde/Patient Ausschlussgründe verschweigt, ist der/die Therapeut/-in/Geschäftsinhaberin von jeder Haftung freigestellt.
    Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für den/die Therapeut/-in/Geschäftsinhaberin nicht erkennbar war.

 

  1. Ausführungsort
    Ausführungsort des Vertrages ist immer der Praxissitz oder der Ort des Hausbesuches.
  2. Massagen und physiotherapeutische Behandlungen
    Physiopraxis-Nievenheim erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden/Patienten erteilt werden. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Physiopraxis-Nievenheim ist ein aus qualifizierten und staatlich anerkannten Physiotherapeuten/Masseuren bestehendes Team, das seine Leistungen nach bestem Wissen und praktischen Fähigkeiten ausführt.
    Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Das heißt, die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigung wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigung zu beheben, im Vordergrund.
    Die Therapie dient auch der Entspannung, Lockerung und Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Körpers. Wenn der Körper nicht daran gewöhnt ist, kann es unter Umständen zu negativen Reaktionen kommen, wie z.B. leichter Muskelkater oder Blutergüsse. Bei der Schröpftechnik mit Schröpfgläsern kommt es zu Blutergüssen (Extravasaten), die ungefähr bis zu 8 Wochen sichtbar sein können.
    Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten/Kunden anwendet.
    Methoden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem momentanen Stand der Wissenschaft entsprechen, werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen (z.B.: Dorntherapie, Breussmassage, Reiki). Diese Methoden sind allgemein auch nicht schulmedizinisch  kausal-funktional erklärbar und werden i.d.R. nicht von den gesetzlichen Kassen erstattet. Auch kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert und therapiert werden will, hat der dies gegenüber dem Therapeuten zu erklären.
    Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
    Die Therapie  kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen.
    Alle durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die, die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
    Hat der Patient eine akute Erkrankung z.B. Magen-Darm-Infekt ist eine Behandlung ausgeschlossen. Je nach Ermessen und kurzer Anamnese behält sich der/die Therapeut/-in vor, die Anwendung abzulehnen.
  3. Vertragsbedingungen
    Grundsätzlich gelten die zwischen der Physiopraxis-Nievenheim, und dem Vertragspartner (Kunde/Patient) geschlossenen Vereinbarungen. Eine Vertragsänderung kann nur in schriftlicher Form vorgenommen werden und muss von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
  1. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt. Sollte den AGBs innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, so sind diese nach bundesdeutschem Recht gültig.

 

  1. Schlussbestimmung
    Aussagen, die vom Inhaber oder Mitarbeitern der Physiopraxis-Nievenheim getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu einigen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, können wir nicht in jeder Hinsicht gewährleisten, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen (bzw. Therapie angewendet) zu haben.