Information für privatversicherte Patienten
Zu Beginn der Physiotherapie wird mit Ihnen das Honorar vereinbart (Honorarvereinbarung) und durch Ihre Unterschrift bindend bestätigt.
Die Höhe, der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung, ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung direkt zu zahlen.
Auskunft welche Erstattung Ihnen gewährt wird, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen.