Information für gesetzlich versicherte Patienten
Ich habe abrechnungsbefähigte Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung von 10 €pro Verordnung + 10% des Gesamtrezeptwertes als Eigenbeteiligung erheben.
Diese Gebühr ist spätestens bei der 2. Behandlung zu entrichten.
Einige Krankenkassen erstatten die Zuzahlungen je nach Einkommenslage. Bitte bewahren Sie Ihre Quittungen daher auf.
Von dieser Zuzahlung (Eigenbeteiligung) ausgenommen (zuzahlungsbefreit) sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), sowie von der Zuzahlungspflicht befreite Patienten (zum Nachweis bitte Ihre Befreiungskarte vorlegen).